Kurze Antwort: Nichts. - Du musst im nächsten Semester nachschreiben.
Lange Antwort:
1. Hat man eine Klausur zum 1. mal nicht bestanden, wird man gezwungen sie im nächsten Semester nochmal zu schreiben. (Es gibt keine separaten Nachschreibeklausuren.)
2. Hat man eine Klausur zum 2. mal nicht bestanden, wird man formal exmatrikuliert und muss man einen Härtefallantrag stellen. Kein Problem, der Erste geht meistens durch. (siehe unten)
3. Hat man die Klausur vorher schon nicht bestanden oder geschoben bekommt man eventuell Probleme mit Zeitüberschreitungen:
Prüfungen aus dem Grundstudium wurden nicht rechtzeitig abgelegt: Für alle Prüfungen aus dem Grundstudium gilt, dass sie spätestens 2 Semester nach der in der PO vorgesehenen Zeit abgeschlossen sein müssen, d. h. dass die Prüfungen aus dem 1. Semester spätestens nach dem 3. Semester bestanden sein müssen, die aus dem 2. Semester spätestens nach dem 4. Semester
Die Regelstudienzeit wurde überschritten: Das Hauptstudium muss spätestens 3 Semester nach der in der PO vorgesehenen Zeit abgeschlossen sein. Für den Bachelor bedeutet das, dass das Studium nach maximal 10 Semestern abgeschlossen sein muss.
Auch in diesen Fällen wird ein Härtefallantrag fällig.
In all diesen Fällen gilt: Don't panic! Erst wenn eine Prüfungsleistung zum dritten Mal nicht bestanden wurde, kann das Studium nicht fortgesetzt werden. In jedem anderen Fall hat man die Möglichkeit, einen Härteantrag zu stellen. Zusammen mit der Exmatrikulation erhältst du ein Antragsformular und wirst außerdem aufgefordert, eine Begründung abzugeben, warum du den Prüfungsanspruch verloren hast. Diese Begründung sollte kurz und schlüssig sein und in einem formal korrekten Schreiben erläutert werden. Hast du Belege für die besonderen Umstände, die sich negativ auf deinen Studienverlauf ausgewirkt haben, dann biete an, diese bei Bedarf nachzureichen. Da es wichtig ist, eine gute Begründung abzugeben, solltest du dich in jedem Fall vorher mit dem AStA in Verbindung setzen. Dort wirst du beraten und bekommst Hilfe beim Verfassen eines solchen Begründungsschreibens. Außerdem kannst du dich natürlich gerne an die Fachschaft wenden.